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Existenzvernichtung durch Kreditkündigung
Wie sich Bankkunden schützen können
PM Dr. Johannes Fiala / Dipl.-Math. Peter A. Schramm
Ohne Kreditfallen können Insolvenzen vermieden werden
Wirtschaftlich macht eine Finanzierung oft nur dann Sinn, wenn das Geld rentabel investiert wird, also die Kreditkosten geringer sind als der Ertrag des Investments. Doch selbst wenn dies so geplant ist, werden Kreditkunden immer wieder in Finanzierungsfallen gelockt. Dann stehen Kreditkündigung und Existenzvernichtung vor der Tür.
1. Falle: Fehlende Fristenkongruenz
Wer zur Anschaffung von Geschäftsausstattung einen Kredit aufnimmt bemerkt oft zu spät, dass er noch immer seinen Kredit abzahlt, obgleich sein Investment bei einem spontanen Verkauf nicht mehr das erbringt, was zur Ablösung der Restschuld nötig wäre. Bei Anschaffung eines Ersatzinvestments kommt es dann zur Anhäufung von Schulden.
2. Falle: Anschlussfinanzierungsrisiko
Ähnlich geht es Immobilienbesitzer, die ihre Kreditlaufzeit auf beispielsweise 10 Jahre festgeschrieben haben – das Geld aus einem Tilgungsträger (z.B. einer Lebensversicherung) allerdings erst nach 12 Jahren, also 2 Jahre später zur Verfügung steht: […]
3. Falle: Rückstände, fehlende, fehlerhafte oder manipulierte Unterlagen zur Bonität
Die fristlose Kündigung wird vom Kunden provoziert, wenn fällige Zins- und Tilgungszahlungen nicht erfolgen, wenn Unterlagen zur Beurteilung der Bonität nicht oder in manipulierter Form vorgelegt […]
4. Falle: Geduldete Kontoüberziehung
Keine Bank ist verpflichtet ständige Überziehungen hinzunehmen, wenn Sie dies wiederholt abgemahnt hat. Anders liegt der Fall, wenn […]
5. Falle: Untersicherung und Übersicherung
Banken können die Kreditsicherheiten jederzeit neu bewerten; eine dann plötzlich auftretende Untersicherung bereitet die Kreditkündigung vor. Dieses Recht steht auch solchen Banken zu, die […] Besitzt die Bank mehr als 120% Vermögenswerte als Sicherheiten, so ist sie zur Freigabe verpflichtet: Allerdings ist auch dies im Vertrag zu regeln, denn anderenfalls […]
6. Falle: Festkredit mit Lebensversicherung zur Tilgung
Nicht erst seit der Finanzkrise erpresst mancher Banker den Kunden damit, dass er einen Kredit nur bekommt, wenn er auch eine Lebensversicherung gleichzeitig abschließt. Dieses Provisionsmaximierungsmodell ist nicht nur steuerlich oft nachteilig. Ein Sachverständigengutachten wird jenen Finanzierungsschaden belegen […]
7. Falle: Hausbank ohne Alternativen
Nicht nur bei Kapitalanlagen ist es eine gute Regel das Risiko zu streuen. Auch bei Kreditfinanzierungen empfiehlt es sich noch mindestens mit zwei weiteren Banken eine Verbindung zu unterhalten – bestenfalls sollten diese in zwei unterschiedlichen Ländern […]
8. Falle: Eingriff der Bank in die Geschäftsleitung
Oftmals drängen Banken den gewerblichen Kreditkunden „eigene“ Unternehmensberater zur Unternehmenssteuerung auf. Die Inhaber bzw. Geschäftsführer mutieren dann gleichsam zum „Strohmann der Bank“. Was gut gemeint daher kommt, entpuppt sich bisweilen nur als Maßnahme weitere Kreditsicherheiten zu erlangen oder gegenüber anderen Gläubigern als Bank bevorzugt […]
9. Falle: „Hai Happen“ für Banken und nahestehende
Personen Immer wieder ist zu beobachten, dass Personen aus dem Bankvorstand oder dem Aufsichtsrat bereits wissen, wer das bei einem Kreditkunden vorhandene Vermögen übernehmen könnte. „Gute Freunde“ werden bisweilen vorab informiert […]
10. Falle: Heuschrecken und Inkassobüros
Großbanken und Sparkassen haben sich bei größeren Gewerbetreibenden ihren Ruf demoliert, indem sie Kreditforderungen an „Hedge-Fonds“ und „Moskau-Inkasso“ weitergaben. Weder Gerichte noch Gesetzgeber bieten hier einen Schutz für Selbstständige, […]
Die Autoren:
Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.), Bankkaufmann (www.fiala.de)
und
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungs-mathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de)